Eine Pflegestufe beantragen – wo fange ich an?

Spätestens ab dem Moment wo Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig wird, ist es Zeit sich mit der Beantragung der entsprechenden Pflegestufe zu beschäftigen. Die Bewilligung einer Pflegestufe legt die Höhe des monatlich gewährten Pflegegeldes fest und ist die Voraussetzung für viele Leistungen, die im Pflegefall von der Krankenkasse gewährt werden können.

Was muss ich also tun, um eine Pflegestufe zu beantragen? An welche Stellen muss ich mich wenden und wie läuft das Ganze ab?

Schritt 1:

Zuerst einmal muss sich der Pflegebedürftige oder ein bevollmächtigter Angehöriger oder Betreuer an die zuständige Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung wenden und dort einen Antrag auf Gewährung der Pflegestufe stellen.

Entsprechende Antragsformulare können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen oder Sie sprechen uns an und wir übernehmen dies für Sie. Einige Krankenkassen stellen Kunden mit Wunsch auf Gewährung einer Pflegestufe im ersten Schritt auch ein sog. Pflegetagebuch zur Verfügung. Hier kann der Pflegebedürftige selber zukünftig aufzuwendende Pflegezeiten erfassen und damit die Einschätzung für einen Gutachter bereits im Vorfeld vereinfachen.

Schritt 2:

Was für ein Gutachter?

Nach der Antragstellung schickt die zuständige Krankenkasse einen Gutachter vom MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) zu Ihnen ins Haus, welcher prüft, in welchem Maße eine Hilfe bei der Verrichtung der alltäglichen Dinge notwendig ist. Geprüft werden hier die Notwendigkeit der Hilfe z.B. bei der Körperpflege, beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten etc.
Das daraufhin erstellte MDK-Gutachten dient den Krankenkassen als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit und damit die Gewährung einer der Pflegestufen vorliegt.

WICHTIG! Sowie alle Unterlagen bei der Kranken- und Pflegekasse vorliegen, kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis diese bearbeitet werden. Der Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen meldet seinen Besuch schriftlich bei Ihnen an. Sollten Sie diesen Termin nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wahrnehmen können, kann dieser in der Regel auch telefonisch verschoben werden.

Verlieren Sie keine Zeit!

Da die Krankenkassen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung zahlen, empfiehlt es sich u.U. bereits im Vorfeld einen formlosen schriftlichen Antrag einzureichen. Die offiziellen  Papiere reichen Sie dann nach sowie Sie alle Informationen gesammelt haben.

Schritt 3:

Hat die Krankenkasse dem Antrag stattgegeben und Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Pflegestufe festgelegt, entscheidet der Pflegebedürftige, ob er lieber Sachleistungen oder Pflegegeld erhalten möchte.

Sachleistungen bedeutet in diesem Fall die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Das Pflegegeld wiederum kann vom Antragsteller an pflegende Angehörige oder Betreuer weitergegeben werden.

Auch eine Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld ist möglich.

Schritt 4:

Neben den bereits genannten Leistungen, können auch weitere finanzielle Unterstützungen beantragt werden. Häufig sind dies technische Hilfsmittel zur Pflege, der barrierefreie Umbau der Wohnung etc.
Im falle einer Demenzerkrankung, bei der jedoch keine Pflegebedürftigkeit im klassischen Sinne vorliegt, können Angehörige bis zu 2.400 Euro pro Jahr für die Beaufsichtigung und Betreuung beantragen.

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